Allg. Vertragsbedingungen
Die Musikschule (MS) bietet Musikunterricht in verschiedenen Formen und Inhalten an. Die Tätigkeit der MS ist nicht auf die Erzielung eines Gewinns gerichtet und als gemeinnützig anerkannt.
- Über die Erteilung des Musikunterrichts schließen die MS und die Schüler/Innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten oder sonstige volljährige Personen einen Unterrichtsvertrag. Dieser kommt durch die Abgabe einer in Textform* oder schriftlich erklärten Anmeldung zum Unterricht und eine in Textform* oder schriftlich erklärte Bestätigung durch die MS zustande. Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls der Text*-oder Schriftform. Lehrkräfte der MS sind nicht befugt, für die MS rechtswirksame Erklärungen abzugeben oder Erklärungen Dritter entgegenzunehmen.
- Die Unterrichtszeit und die Person der Lehrkraft wählt die MS nach sachgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Wünsche des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten aus. Die MS behält sich die Umwandlung von Gruppengrößen aus pädagogischen oder anderen zwingenden Gründen vor. Ist nach einer Umwandlung einer Gruppengröße nach der Schulgeldordnung ein höheres Entgelt zu zahlen, kann der Unterrichtsvertrag binnen eines Monats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens der MS gekündigt werden. Die Kündigung wird nach dem Ablauf weiterer zwei Monate (insgesamt drei Monate) wirksam.
- Das für den jeweiligen Unterricht zu zahlende Entgelt ist in der diesem Vertrag beigefügten Schulgeldordnung festgelegt. Das Entgelt deckt nur die der MS für die Erteilung des Unterrichts während des gesamten Kalenderjahres einschließlich der Ferienzeiten und unterrichtsfreien Tage der Allgemeinbildenden Schulen und der gesetzlichen Feiertage entstehenden Kosten. Der Jahresbetrag ist in 12 gleichen monatlichen Raten zu zahlen.
Die Im Vertrag aufgeführten Antragsteller/Antragstellerinnen sind zur Zahlung des Entgelts an die MS verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen durch einen Dritten geleistet werden für Zeiträume, in denen Zahlungen des Dritten ausbleiben.
Die MS ist berechtigt, das Entgelt monatlich im Voraus im Sepa – Lastschrift-verfahren einzuziehen. - Die MS ist berechtigt, das Entgelt durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner angemessen zu erhöhen, wenn dieses nicht mehr kostendeckend ist. Der Vertragspartner ist berechtigt, das Vertragsverhältnis binnen eines Monats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens der MS das Vertragsverhältnis zu kündigen. Die Kündigung wird nach dem Ablauf weiterer zwei Monate (insgesamt drei Monate) wirksam.
- Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Instrumente, Noten u.ä. ) sind von den Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten zu stellen. Soweit bei der MS vorhanden, kann der /die Schüler/in ein Musikinstrument auf die Dauer von maximal 12 Monaten zu dem in der Schulgeldordnung aufgeführten Entgelt mietweise überlassen erhalten.
- Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten schriftlich oder in Textform* gekündigt werden. Die Kündigung ist mit einer Frist von jeweils zwei Monaten zum 31. Januar und zum 31. August eines Jahres möglich. Während der Probezeit von drei Monaten ab Unterrichtsbeginn kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Ablauf der Probezeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Schulvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Zahlungsverzug mit mehr als zwei Monatsentgelten trotz vorangegangener Mahnung und Fristsetzung.
- Die MS übernimmt für minderjährige Schülerinnen und Schüler über die Erteilung des Unterrichts im Unterrichtsraum unter Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinaus keine Aufsichtspflicht.
*Textform bedeutet, dass eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das 1. es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und 2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.